Barrierefreie Website: Einfacher für alle Menschen
Wichtig! Ab Mitte 2025 müssen Websites barrierefrei sein.
Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen zur Umsetzung von Barrierefreiheit in verschiedenen Bereichen, zum Beispiel dem Onlinehandel oder bei Telekommunikationsdienstleistungen. Damit müssen auch Websites und Webshops barrierefrei gestaltet sein. Unternehmen, die gegen das BFSG verstoßen, müssen mit Strafen rechnen. Noch ist genug Zeit, die eigene Website, vor dem Hintergrund der rechtlichen Anforderungen, barrierefrei umzubauen.
Wann ist eine Website barrierefrei?
Konkrete Barrieren sind zum Beispiel:
- Menschen mit einer Sehbehinderung können Texte oder Formularfelder schlecht erkennen, wenn sie sich nur gering vom Hintergrund abheben.
- Gehörlose und schwerhörige Menschen können Videos nicht nutzen, wenn sie keine Untertitel enthalten.
- Blinde Menschen können Webseiten nicht richtig nutzen, wenn Bilder, Formulare und Buttons nicht textlich beschrieben sind.
Was kostet eine barrierefreie Website?
- Wie barrierearm ist die Website schon jetzt?
- Wie umfangreich ist die Website?
- Wie alt ist die Website?
Tipp: Förderung für barrierefreie Websites
Das Förderprogramm „Digitale Teilhabe für alle“ der Aktion Mensch fördert gemeinnützige Organisationen bei der Umsetzung von digitaler Barrierefreiheit. Dazu gehört auch die Umsetzung einer barrierefreien Website.
Förderung Prüfen:
Quelle: Aktion Mensch