Barrierefreies Webdesign

Unterstützung bei der Umsetzung Barrierefreier Websites.

Was bedeutet barrierefreies Webdesign?

Ihre Chance, Ihr Unternehmen zu stärken und gleichzeitig neue Märkte zu erschließen.

Barrierefreies Webdesign bedeutet, Websites so zu gestalten, dass sie für alle Menschen zugänglich und nutzbar sind – unabhängig von Einschränkungen wie Neurodivergenz oder Sehbeeinträchtigungen. Das Ziel der barrierefreien Webgestaltung ist es, digitale Inhalte und Funktionen ohne Barrieren bereitzustellen, damit alle Nutzerinnen und Nutzer gleichberechtigt auf Informationen und Angebote zugreifen können.

barrierefreies webdesign

Pflicht ab 2025: Gesetz zur Barrierefreiheit

Barrierefreiheit ist keine Option mehr, gegen die Sie sich entscheiden können. Sie ist eine Pflicht. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) schreibt vor, dass Websites ab 28.06.2025 mindestens die Kriterien der Barrierefreiheit des Levels AA einhalten müssen (besser: AAA). Dieser Anforderungskatalog richtet sich nach dem WCAG („Web Content Accessibility Guidelines”) und der EU-Norm EN 301 549.
Barrierefreie Website: Einfacher für alle Menschen

Barrierefreiheit im Web

Warum Ihr Unternehmen nur profitieren kann

Erweiterter Nutzerkreis
Mit barrierefreier Gestaltung erreichen Sie nicht nur Menschen mit dauerhaften Beeinträchtigungen, sondern auch temporär eingeschränkte Nutzerinnen und Nutzer – das steigert Ihre Reichweite.

 

Erhöhte Nutzerfreundlichkeit
Ihre Kundinnen und Kunden finden sich schneller zurecht und erreichen ihr Ziel effizienter – unabhängig von ihren Fähigkeiten oder Einschränkungen. Das Ergebnis? Höhere Kundenzufriedenheit und eine stärkere Kundenbindung.

 

Positives Markenimage
Ein barrierefreies Webdesign zeigt Ihre soziale Verantwortung, was wiederum die Markentreue stärkt.

 

Rechtliche Konformität
Ab 2025 ist barrierefreies Webdesign Pflicht. Jetzt ist der Zeitpunkt, um rechtskonform zu handeln, Ihr Unternehmen für die Zukunft aufzustellen.

Welche Anforderungen müssen erfüllt werden?

Barrierefreiheit ist ein Menschenrecht – und das auch im Web. Unternehmen werden künftig gesetzlich verpflichtet, barrierefreies Webdesign umzusetzen. Das W3C Gremium (World Wide Web Consortium) hat in seinen internationalen WCAG-Richtlinien (Web Content Accessibility Guidelines) vier Grundprinzipien definiert, die erfüllt werden müssen:

Wahrnehmbar

Informationen müssen für alle Nutzerinnen und Nutzer wahrnehmbar sein. Grafische Elemente, Videos und Illustrationen sollen daher mit aussagekräftigen Alt-Texten beschrieben werden.

Bedienbar

Die Website sollte auch für Nutzergruppen bedienbar sein, die auf Assistive Technology angewiesen sind. Alle Funktionalitäten müssen per Tastatur ansteuerbar sein.

Verständlich

Informationen müssen verständlich und die Bedienung intuitiv sein. Unerwartete Ereignisse sollen beim barrierefreien Webdesign vermieden werden.

Robust

Die Website muss technisch einwandfrei funktionieren und den neuesten Standards entsprechen. Alle gängigen Devices und Assistive Technologies müssen sie korrekt interpretieren können.

Die vier Prinzipien gliedern sich in 13 Richtlinien, die wiederum in 78 Erfolgskriterien aufgeteilt sind. Die Umsetzung der rechtlichen Konformität wird anhand dieser Erfolgskriterien bewertet, eingeteilt in drei Konformitätsstufen: A (Mindestmaß), AA und AAA (Höchstmaß). Ab dem 28. Juni 2025 müssen Websites und digitale Anwendungen, die Produkte oder Dienstleistungen anbieten, Level AA erfüllen. Die für den deutschen Raum geltenden BITV 2.0 Richtlinien decken sich übrigens mit dem WCAG Level AA und müssen daher nicht gesondert betrachtet werden.

WCAG-Konformitätsstufen beim barrierefreien Webdesign

Die drei Konformitätsstufen gelten für jeden Baustein, wenn man eine barrierefreie Website erstellt.

Stufe A

Die einfachste Stufe, leicht zu erreichen mit minimalen Auswirkungen auf die Struktur oder das Design einer Website. Wenn Ihre Website diesen Standard nicht erfüllt, ist es wahrscheinlich, dass sie Zugänglichkeitsbarrieren aufweist, die behoben werden müssen.

Stufe AA

Diese Zugänglichkeitsstufe gilt als die wünschenswerteste, da sie eine höhere Konformität als Stufe A bietet und ist ein guter Standard für die Online-Zugänglichkeit. Um eine Website rechtlich zugänglich zu machen, müssen in der Regel diese WCAG AA-Standards erreicht werden.

Stufe AAA

Umfasst einen höheren, strengeren Satz von Benchmarks. WCAG AAA ist der umfassendste Standard für digitale Barrierefreiheit und das ultimative Ziel, das es anzustreben gilt. Allerdings sollte dies nicht die erforderliche Stufe sein, da einige Inhalte die AAA-Anforderungen nicht erfüllen können.

Das Erreichen der Stufe AAA in den Richtlinien für die Barrierefreiheit von Web-Inhalten ist gleichzusetzen zu einer A+ Note in der Schule. Das Erreichen der Stufe AAA in der digitalen Zugänglichkeit zeigt, dass Sie sich der Zugänglichkeitsprobleme bewusst sind, mit denen Ihre Benutzer konfrontiert werden könnten, und dass Sie aktiv versuchen, diese Probleme zu beheben.

Häufig gestellte Fragen

Barrierefreiheit bedeutet im Webdesign, dass sämtliche Inhalte allen Menschen gleichberechtigt zugänglich sind. Dabei spielen konkrete Beeinträchtigungen oder Einschränkungen keine Rolle.

Private sowie rein geschäftliche (B2B) Angebote unterliegen nicht dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Zudem sind Kleinunternehmen von den Anforderungen des BFSG ausgenommen. Als Kleinunternehmen sind Unternehmen definiert, die weniger als zehn Beschäftigte haben oder einen Jahresumsatz beziehungsweise eine Bilanzsumme von höchstens zwei Millionen Euro. Falls die Änderungen an einer Dienstleistung ein wirtschaftliches Risiko für das Unternehmen darstellen, kann das Unternehmen von den Pflichten des BFSG ausgenommen werden. Sprechen Sie mit Ihrem Rechtsbeistand Ziehen Sie auf jeden Fall einen Rechtsbeistand hinzu, wenn Sie vermuten, nicht unter die Regelungen zu fallen, oder wenn Sie die notwendigen Änderungen nicht vornehmen können. Eine barrierefreie Website hat viele Vorteile, auch wenn Sie nicht dazu verpflichtet sind. Berücksichtigen Sie Barrierefreiheit daher auf jeden Fall in neuen Projekten.

Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) sind internationale Richtlinien für barrierefreies Webdesign, die das W3 Consortium entwickelt hat.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist die Umsetzung des European Accessibility Act in deutsches Recht. Es wurde am 16. Juni 2021 verabschiedet und tritt nach einer Übergangszeit zum 28. Juni 2025 in Kraft. Es verpflichtet deutsche Unternehmen zur Barrierefreiheit nach dem European Accessibility Act.

Die Norm EN 301 549 beschreibt das Vorgehen, um sicherzustellen, dass die Produkte und Dienstleistungen unter dem European Accessibility Act barrierefrei sind. Für Websites und Anwendungen referenziert EN 301 549 direkt den internationalen Standard „Richtlinien für Barrierefreie Webinhalte (WCAG) 2.1” auf Level AA.

Die Barrierefreie Informationstechnologie-Verordnung (BITV) ist eine Verordnung, die die Barrierefreiheitsanforderungen an Websites der öffentlichen Verwaltung des Bundes umfasst. Seit 2019 (mit der BITV 2.0) verweist sie auf die Norm EN 301 549, die wiederum auf die WCAG 2.1 verweist. Zudem sind Inhalte nach dem „Stand der Technik“ auf ein „höchstmögliches Maß an Barrierefreiheit” zu bringen. BITV 2.0 enthält zudem erweiterte Anforderungen an Deutsche Gebärdensprache (DGS) und Leichte Sprache.

Wenn Ihre Website nach der gesetzlichen Frist nicht barrierefrei ist und eine Marktüberwachungsbehörde dies feststellt oder auf diesen Zustand von Verbrauchern oder Verbänden hingewiesen wird, werden Sie zunächst aufgefordert, Ihre Website barrierefrei zu gestalten. Kommen Sie dieser Aufforderung nicht nach, können nach §37 Abs. 1 Nr. 8 BFSG Bußgelder von mehreren tausend Euro auf Sie zukommen. Außerdem kann die Behörde anordnen, dass Ihr elektronischer Geschäftsverkehr eingestellt wird, bis Ihre Website barrierefrei gestaltet ist.

Eine barrierefreie Website hilft allen!

Barrierefreie Websites erreichen eine breitere Zielgruppe, einschließlich Menschen mit Behinderungen, älteren Nutzern und Personen mit temporären Einschränkungen. Dadurch können Unternehmen ihre Reichweite erweitern und neue Kunden gewinnen. Barrierefreie Websites sind oft leichter in verschiedene Sprachen und kulturelle Kontexte anzupassen, was die globale Reichweite weiter erhöht und den internationalen Erfolg fördert. Barrierefreie Websites verbessern die Nutzererfahrung für alle, nicht nur für Menschen mit Behinderungen.

Eine barrierefreie Website ist nicht nur eine ethische Entscheidung, sondern auch ein klarer Wettbewerbsvorteil – sie verbessert die Nutzererfahrung und erschließt neue Zielgruppen.

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